Nachdem am 17. Oktober 2023 die REACH-Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln (Mikroplastik) in Kraft getreten ist, haben die Verbände Deutsche Bauchemie, Industrieverband Klebstoffe und der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie ihre Hinweise und Hilfestellungen zur Umsetzung der Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln veröffentlicht.
Der Leitfaden soll betroffene Hersteller von bauchemischen Produkten, Dichtstoffen, Klebstoffen und Klebebändern sowie Farben, Lacken und Druckfarben dabei unterstützen, die von der SPM-Beschränkung betroffenen Rohstoffe und Produkte zu identifizieren, notwendige Pflichten abzuleiten und deren Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten.
Die Anwendungen in den genannten Branchen unterliegen in der Regel bestimmten Ausnahmen, sodass die Produkte, auch wenn sie der REACH-Beschränkung unterliegen, weiterhin hergestellt, vertrieben und verwendet werden können. Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender haben allerdings gewisse Pflichten zu beachten. So müssen sie ihren Kunden spätestens bis zum 17. Oktober 2025 Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung zur Verfügung stellen, in denen erläutert wird, wie die Freisetzung von Polymermikropartikeln in die Umwelt verhindert werden kann.