Seit heute, dem 1. Dezember, dürfen in Belgien auch die "nicht notwendigen Geschäfte" wieder öffnen – und damit auch die Möbelhäuser. Dafür gelten allerdings verschärfte Auflagen: Einkaufen darf man nur allein oder, wenn nötig, in Begleitung eines Minderjährigen. Der Aufenthalt im Geschäft darf höchstens 30 Minuten betragen; pro Kunde müssen 10 m2 zur Verfügung stehen. Warteschlangen vor dem Ladengeschäft müssen beaufsichtig werden. Darüber hinaus gelten die bekannten Regeln: Abstand, Maske und Handdesinfektion am Eingang.