Wie der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) mitteilte, hat die Gewerkschaft IG Metall den Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe fristgerecht zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Forderungen der Arbeitnehmervertreter sowie Verhandlungstermine wurden bislang nicht benannt.
Die Landesinnung Baden-Württemberg weist Fachbetriebe darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse anderer Branchen mit Entgelterhöhungen ab 1. Januar 2024 deutlich oberhalb des vergangenen Abschlusses gerechnet werden könne. Zudem steigt ab 1. Januar die Entlohnung der Entgeltgruppe E 2, die auf Grundlage des Entgelt-Tarifvertrages für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, auf 12,41 EUR brutto pro Stunde.