Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 über die Novellierung der Gefahrstoffverordnung abgestimmt. Den Forderungen des Baugewerbes nach einer stärkeren Verantwortung des Bauherren bei Sanierungen mit Asbest folgten die Länder nicht. Sie fordern lediglich die Bundesregierung zur Prüfung auf, ob nicht doch eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Bauherren angezeigt ist.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) wertet die Entscheidung als verpasste Chance, den größtmöglichen Schutz für Mensch und Umwelt zu erreichen. Das Baugewerbe fordert bereits seit Längerem, Bauherren dazu zu verpflichten, bei Asbestverdacht eine Erkundung vor Beauftragung und Beginn der Tätigkeiten durchzuführen. „Zumindest mit dem Entschließungsantrag fordern die Länder die Bundesregierung zur Prüfung auf, ob nicht doch eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Veranlasser von Bauarbeiten angezeigt ist. Wir hoffen sehr, dass die Empfehlung der Länder umgesetzt wird“, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.